Rechtsprechung
VG Bayreuth, 11.09.1997 - B 1 S 97.630 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVZO § 52 Abs. 3 Nr. 4
Straßenverkehrsrecht: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten, Blaulicht für Transportfahrzeug von Blutkonserven - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 18.11.1999 - 12 L 4386/99
Kraftfahrzeuge des Blutspendedienstes i.S.d.; Blaulicht; Blutspendedienst; …
Wird demgegenüber das Fahrzeug zu einem erheblichen Teil zu anderen Zwecken eingesetzt als zum Transport von Blutprodukten eines Blutspendedienstes (und geschieht dies auch nicht in Notfällen), wie dies beim Kläger der Fall ist, so liegen die Voraussetzungen des § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StVZO nicht vor (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. V. 287.1998 - 10 S 2332/97 - ; s. auch VG Bayreuth, Beschl. v. 11.11.1997 - B 1 S 97.630 - ).